Die Nachricht von der Insolvenz der FTI Touristik GmbH – dem europaweit drittgrößten Pauschalreise-Anbieter – wirft bei Reisenden viele Fragen auf: Kann eine Reise, die in den nächsten Tagen startet, angetreten werden? Bekommen Reisende ihre Anzahlung zurück? Betroffen sind alle bei FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen. Dies beinhaltet auch die Marke FTI in Österreich, die BigXtra GmbH sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper.
ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner fasst die wichtigsten Fragen rund um die Rechte von Reisenden zusammen:
* Betrifft die Insolvenz nur FTI Deutschland oder auch österreichische Reisende?
In Österreich gibt es eine Zweigniederlassung von FTI, die Reisen für FTI Deutschland vermittelt hat. Damit sind auch österreichische Reisende betroffen, da der deutsche Veranstalter wahrscheinlich die Reisen nicht mehr durchführen kann. Wenn eine Pauschalreise (z. B. Flug und Hotel in Kombination, aber z. B. auch eine Kreuzfahrt) gebucht wurde, sind alle bereits geleisteten Zahlungen über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert und werden zurückbezahlt.
* Was können Reisende machen, die gerade mit FTI als Veranstalter auf Urlaub sind?
„Laut aktuellen Angaben bemüht sich FTI, bereits angetretene Reisen planmäßig durchzuführen. Ist das nicht möglich, muss eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert werden“, erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Nach deutschem Recht ist der Deutsche Reisesicherungsfonds zentral für Reisende, die von der Insolvenz betroffen sind, zuständig.Wer aktuell am Urlaubsort ist und Unterstützung benötigt, kann folgende Notfallnummer des deutschen Reisesicherungsfonds kontaktieren: +49 (0)89 710 45 14 98.
Entstehen aufgrund der Insolvenz zusätzliche Kosten, beispielsweise für die Rückreise, sollten diese gut dokumentiert werden – die Rechnungen sollten unbedingt aufbewahrt werden.
„Reisen, die in den nächsten Tagen geplant sind, werden wahrscheinlich nicht stattfinden. Wenn die Abreise für morgen oder übermorgen geplant ist, wird das Reisebüro betroffene Kunden aktiv kontaktieren. Wenn die Abreise später geplant ist, heißt es derzeit noch abwarten“, rät die ÖAMTC Juristin.
* Welche Rechte haben Reisende und welche Rückerstattung ist zu erwarten?
Gebuchte Pauschalreisen oder damit verbundene Leistungen sind nach europäischen Vorgaben für den Fall der Insolvenz des Veranstalters besonders gut abgesichert. Da im konkreten Fall ein deutsches Unternehmen betroffen ist, gilt für Insolvenzverfahren und -absicherung für Pauschalreisende die deutsche Gesetzeslage. Tipp: In den Buchungsunterlagen findet man auf dem Sicherungsschein zusätzliche Informationen.
„Wenn die Reise erst in einigen Tagen bzw. Wochen starten sollte, wird diese storniert und Kunden kontaktiert. Die Reise soll allerdings nicht aktiv von den Kunden storniert werden. Die bereits geleisteten Zahlungen fallen unter den Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds und werden erstattet“, rät die ÖAMTC-Juristin.
* Welche Rechte habe Reisende, die nur Flug oder Hotel über FTI gebucht haben?
Individualreisende, die sich ihre Reise selbst zusammengestellt und kein „Paket“ gebucht haben, sind vor einer Insolvenz nicht in diesem Ausmaß geschützt. Hier bleibt nur die Möglichkeit, sich als Gläubiger dem Insolvenzverfahren anzuschließen.
Kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder des Mobilitätsclubs
Bei Problemen im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Reiseveranstalters oder -vermittlers stehen die Club-Juristen beratend zur Seite. Für ÖAMTC-Mitglieder ist dieser Service kostenlos. Terminvereinbarung und nähere Infos unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.
Aktuelle Informationen, die laufend aktualisiert werden, findet man unter: FTI Touristik GmbH insolvent | ÖAMTC (oeamtc.at).